Umwelt & Entsorgung
Was Sie wissen sollten
Nach einem langen Weg und intensiven Abstimmungen wurde die Begrünungssatzung (BGrüS) in der Sitzung des Gemeinderates am 29. November 2023 einstimmig verabschiedet. Nach weiteren Abstimmungen mit dem Landesamt für Umwelt- und Naturschutz und der Unteren Bauaufsichtsbehörde Neunkirchen im Frühjahr 2024, wurde die Satzung überarbeitet und lag dem Gemeinderat am 29. Mai 2024 erneut zur Abstimmung vor. Mit dem positiven Ausgang der Abstimmung konnte die Satzung am 27. Juni 2024 veröffentlicht werden und ist somit offiziell in Kraft getreten.
Die Begrünungssatzung wurde auf Wunsch der Fraktionen vom Umweltamt der Gemeinde Schiffweiler im vergangenen Jahr entworfen und in enger Zusammenarbeit mit dem Umweltausschuss abgestimmt. Eine zentrale Rolle spielt in dieser Satzung die Begrünung von Frei-, Dach- und Fassadenflächen. Zudem zielt sie darauf ab, die Versiegelung des Außenbereichs bei neuen Bauvorhaben auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren, um mehr begrünte Flächen zu erhalten oder sogar entstehen zu lassen.
Der Hintergrund der Satzung ist die zunehmende Versiegelung von Siedlungs- und Verkehrsflächen, auch in ländlichen Gebieten, und der daraus resultierende Verlust von Grünflächen. Diese Problematik hat bereits in mehreren Bundesländern zur Einführung grünordnerischer Festsetzungen in Bauverordnungen geführt. Das Saarland hat sich jedoch gegen eine landesweite Verordnung entschieden, weshalb solche Regelungen nun vermehrt auf kommunaler Ebene durch Satzungen umgesetzt werden.
Die Einführung der Begrünungssatzung ist von großer Bedeutung, da versiegelte oder geschotterte Flächen vielfältige negative Auswirkungen auf Natur, Umwelt und Menschen haben. So kann Regenwasser schlechter versickern, was zu einer Überlastung der Kanalisation und einem erhöhten Risiko örtlicher Überschwemmungen führt. Zudem wird das urbane Klima durch solche Flächen negativ beeinflusst, insbesondere während Hitzesommern, da asphaltierte, betonierte oder geschotterte Flächen sich schneller und intensiver aufheizen und nicht zur Kühlung der Luft beitragen können.
Mit der Begrünungssatzung möchte die Gemeinde Schiffweiler mehr Grünflächen erhalten, die biologische Vielfalt in den Siedlungsbereichen fördern und positive Akzente für den Klima- und Umweltschutz setzen. Um die Bürger der Gemeinde Schiffweiler zu freiwilligen Maßnahmen zu ermutigen, wurde im Rahmen der letzten Gemeinderatssitzung auch der Fördersatz in der kommunalen Förderrichtlinie zur dezentralen Niederschlagswasserbewirtschaftung („Aktion Wasserzeichen“) erhöht. Durch diese Förderrichtlinie können Bürger unter anderem den Rückbau bestehender, versiegelter Flächen finanziell fördern lassen.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu der neuen Bergünungssatzung:
Für wen gilt die Satzung?
Die Vorgaben der Satzung gelten für alle Bürgerinnen und Bürger, die in der Gemeinde Schiffweiler auf einem Grundstück eine bauliche Veränderung vornehmen möchten.
Wozu werde ich bei einem neuen Bauvorhaben durch die Begrünungssatzung verpflichtet?
Die Satzung stellt Mindestanforderungen an die Begrünung der nicht überbauten Flächen, d.h. der Gartenflächen. Zudem werden je nach Art des Bauvorhabens Vorgaben zur Dach- und Fassadenbegrünung gemacht.
Darf ich auf meinem Grundstück eine Terrasse, ein Gartenhäuschen oder eine Garage bzw. Stellplatz errichten?
Ja. Es werden anderweitige, zulässige Nutzungen des Grundstückes weiterhin möglich sein. Stellplätze, insbesondere notwendige Stellplätze für Fahrzeuge sind im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen weiterhin auf dem Grundstück zulässig. Im Vorgarten darf jedoch der befestigte oder geschotterte Bereich nicht mehr als die Hälfte der Fläche betragen.
Muss ich die bereits bestehende Schotterfläche in meinem Vorgarten jetzt entfernen lassen?
Nein. Jedoch sind Schotter- und Steingärten neben den optischen und ökologischen Nachteilen gar nicht so praktisch wie häufig angenommen wird und bereiten teilweise mehr Pflegeaufwand als begrünte Flächen. Sollten Sie in Erwägung ziehen, ihre versiegelte Fläche wieder durch Grünfläche zu ersetzen, könnte das Förderprogramm im Rahmen der Aktion Wasserzeichen ein zusätzlicher Anreiz darstellen. (Verlinkung Seite „Aktion Wasserzeichen“)
Was gilt, wenn mein Grundstück innerhalb eines Bebauungsplanes liegt, welches etwas anderes regelt?
Bestehende Bebauungspläne gehen der Begrünungssatzung vor, soweit diese Regelungen zur Begrünung beinhalten.
Was bedeutet eine fachgerechte Herstellung im Sinne der Satzung? Benötige ich eine Gartenbaufirma oder ähnliches?
Nein. Die Anlage der begrünten Fläche kann auch in Eigenregie vorgenommen werden, sie sollte jedoch art- und standortgerecht erfolgen. Nähere Informationen können der DINA 18916 (2016-06), sowie den FLL-Empfehlungen für Baumpflanzungen entnommen werden. Zudem steht das Team des NABU Schiffweiler interessierten Gartenbesitzer bei einer naturnahen Gartengestaltung zur Beratungsgesprächen gerne zu Verfügung (info@nabu-schiffweiler.de).
Weitere Informationen zu dem Thema unter folgendem Kontakt:
Bau- und Umweltamt Schiffweiler
Telefon: +49 06821 678 -22
E-Mail: umwelt@schiffweiler.de
Die „Aktion Wasserzeichen“ fördert Maßnahmen, die zur Entlastung der Kanäle und Kläranlagen beitragen und somit das örtliche Risiko von Überflutungen minimieren. Zudem wird durch die Schaffung von Versickerungsflächen, die rasche Rückführung des Niederschlagswassers in den natürlichen Wasserkreislauf gewährleistet und der Grundwasserspiegel, vor allem im Sommer, positiv beeinflusst.
Um einen neuen Anreiz für solche Maßnahmen zu schaffen, wurde in der Gemeinderatsitzung im November 2023 der Fördersatz der Richtlinie pro abgekoppelten Quadratmeter von 12 Euro auf 20 Euro angehoben.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang vier Bereiche:
1. Entsiegelung:
Werden versigelte Flächen in versickerungsfähige Flächen umgewandelt, wird das Entfernen und Entsorgen der alten Beläge sowie das Herstellen eines neuen Belages, gefördert. Dabei muss sich die Versickerungsrate auf mindestens 50 % erhöhen.
2. Versickerung:
Werden Maßnahmen getroffen um Niederschlagswasser von Oberflächen (z.B. von Terrassen, Dachflächen, PKW-Stellplätzen), welches aktuell über einen Mischwasserkanal abgeleitet wird, auf der eigenen Grundstückfläche versickert, können auch solche baulichen und technischen Maßnahmen gefördert werden. Beispiel hierfür sind: Flächenversickerung, Muldenversickerung, Versickerungsteiche oder sogar Gründächer.
3. Regenwasserrückhaltung:
Dieses Bereich beinhaltete die Zwischenspeicherung von Regenwasser in einem Speicher mit einem Mindestvolumen von 3m³ pro 100m² abgekoppelter Fläche und einer gedrosselten Einleitung in eine Mischwasserkanalisation oder eine Versickerung.
4. Getrennte Ableitung:
Eine offene oder geschlossene Ableitung von Niederschlagswasser in ein Oberflächengewässer.
Zusätzlich sind weiterhin folgende Punkte zu beachten:
Beispielsweise werden nur Maßnahmen auf dem Gebiet der Gemeinde Schiffweiler gefördert. Zudem werden die Fördermittel nur als einmaliger Zuschuss gewährt und dürfen nicht mehr sein, als die tatsächlich entstandenen Kosten. Regelungen der Bebauungsplanung, der Bauordnung, des Wasserrechts sowie des Denkmalrechts sind zu beachten. Der kommunale Zuschuss wird nur gewährt, wenn mit der zu fördernden Maßnahme zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen wurde.
Die genauen Grundsätze und Richtlinien sind im Förderprogramm der Gemeinde Schiffweiler „Dezentrale Niederschlagswasserbewirtschaftung durch Regenwasserrückhaltung und Abteilung bzw. Versickerung“ festgeschrieben, welches auf der Website der Gemeinde Schiffweiler einsehbar ist.
Richtlinie und Antragsstellung
Anträge auf Fördermittel sind per vorgedrucktem Formblatt bei der Gemeinde Schiffweiler (Bau- und Umweltamt) zu stellen. Im Bedarfsfall unterstützt die Gemeindeverwaltung bei der Formulierung des Antrages.
Als Ansprechpartnerin hierfür steht Ihnen die Umweltbeauftragte Frau Julia Trauschke telefonisch unter 06821 / 678 - 22 oder per Mail unter umwelt@schiffweiler.de zur Verfügung.
Bei der Grüngutannahmestelle gibt es in diesem Jahr eine Änderung. Die Jahreskarten werden zukünftig nicht mehr verkauft, sondern durch Zehnerkarten zum Preis von 30,- € ersetzt, wobei die Zehnerkarten auch über den Jahreswechsel übertragen werden können. Mit dieser Änderung soll mehr Gebührengerechtigkeit erreicht werden. Dies wurde vom Gemeinderat Schiffweiler in der Sitzung am 14.12.2022 im Rahmen der Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung beschlossen. Die Gebühren für die Einzelanlieferung bleiben bei 5,- € pro Anlieferung und auch die Containeranlieferungen bleiben bei 10,- €/cbm Fassungsvermögen.
Die Zehnerkarten sind in den Rathäusern der Gemeinden erhältlich sowie online unter: Grüngut-Zehner-Karte (ego-saar.de)
Telefon: 06821-6780
Email: umwelt@schiffweiler.de
Zum Kauf der Zehnerkarte berechtigt sind Bürger und Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler.
Öffnungszeiten der Grüngutannahmestelle
In diesem Jahr ist die Grüngutannahmestelle der Gemeinden Merchweiler und Schiffweiler letztmalig am 14.12.2024 geöffnet.
Im Januar 2025 bleibt die Anlage geschlossen - mit einer Ausnahme: Am 11.01.2025 ist sie zur Anlieferung von Weihnachtsbäumen geöffnet.
Winteröffnungszeiten:
Januar: geschlossen
Ab Februar wieder zur Winteröffnungszeiten geöffnet.
November – Februar: mittwochs von 13 – 16 Uhr, freitags geschlossen, samstags von 10 – 14 Uhr*
Sommeröffnungszeiten:
März – Oktober: mittwochs von 13 – 16 Uhr, freitags von 15 – 18 Uhr, samstags von 9 – 15 Uhr*
* Bitte beachten Sie, dass zehn Minuten vor Schließung kein Grüngut mehr angenommen wird!
Die gemeinsame Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler liegt an der L.I.O. 128 zwischen Stennweiler und Wemmetsweiler. Von Schiffweiler her kommend in Stennweiler in die Straße "Herrengarten" abbiegen, der Weg zur Anlage ist ausgeschildert. Erfahrungsgemäß kommt es während der Öffnungszeiten zu Rückstau auf der Landstraße zwischen Wemmetsweiler und Stennweiler aufgrund des Anlieferverkehrs. Ortskundige sollten dies berücksichtigen und die Strecke während der Öffnung der Grüngutannahmestelle umfahren.
Der Betrieb und die Benutzung erfolgt gemäß der „Benutzungs- und Gebührenordnung für die Grüngutannahme auf der Grüngutannahmestelle der Gemeinden Schiffweiler“.
Verordnungen und Formulare
Benutzungs- und Gebührenordnung zum Herunterladen.
Folgende Grüngutanlieferungen sind zulässig bzw. ausgeschlossen
zulässige Anlieferungen | unzulässige Anlieferungen |
---|---|
Grüngut: | Verunreinigtes Grüngut (mit Kunststoffen, Metall, Steinen, Beton) |
-Grasschnitt | Küchenabfälle und Speisereste |
-Laub | Schadstoffbelastetes Grüngut |
-Strauchwerk | Stämme über 15cm Durchmesser und 2m Länge |
-Gehölz und Äste bis Durchmesser 15 cm und Länge 2m | Grüngut aus gewerblichem Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft |
Abfälle aus der Tierhaltung (Tiermist) | |
Wurzelstöcke | |
Altholz | |
Erdreich, Oberbodenabtrag oder Grasnarbe | |
Grüngut, das gesundheitsschädlich ist (z.B. Riesenbärenklau, Ambrosia oder das mit Schädlingen befallen ist (u.a. Buchsbaumzünsler!) |
Es wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Anlieferung von Grüngut nur für Bürger oder Grundstückseigentümer der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gestattet ist. Zur Kontrolle der Anlieferberechtigung ist der Personalausweis bereitzuhalten. Unberechtigte und unzulässige Anlieferungen werden zurückgewiesen.
Gemäß Beschluss des Gemeinderates Schiffweiler vom 14.12.2022 sind für die Anlieferung von Grüngut ab dem 01.01.2023 folgende Gebühren fällig:
Zehnerkarten für private Anlieferungen (Pkw) Erwerb in den Rathäusern der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler gegen Vorlage des Personalausweises bzw. Grundsteuerbescheides. | 30,- € |
Private Einzelanlieferungen (privat Pkw) Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis. | 5,- € |
Anlieferungen im Container (pro cbm Fassungsvermögen) Zahlung bei Anlieferung vor Ort mit Herkunftsnachweis in Form einer Anliefererklärung des Auftraggebers. | 10,- € |
Je nach Verfügbarkeit wird Komposterde in Kleinmengen zur kostenlosen Abgabe an Bürger der Gemeinden Schiffweiler und Merchweiler bereitgestellt.
Beteiligung an der Klimaschutzinitiative des Bundes
Unumstritten ist das Thema Klimaschutz eine der größten Herausforderungen der Zukunft. Nach dem Motto, Global denken – lokal handeln, beginnt der Klimaschutz auf lokaler Ebene.
Mit der Erstellung eines Klimaschutzkonzeptes hat sich die Gemeinde Schiffweiler entschlossen, ihren Beitrag leisten, die im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung gesetzten Ziele zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen - in Deutschland bis zum Jahr 2020 um 40 % unter das Niveau von 1990 - zu erreichen.
Außerdem will die Gemeinde Schiffweiler ihren Imagewandel von der vom Bergbau geprägten „grauen“ Gemeinde zur „grünen“ Gemeinde mit Schwerpunkt in Naherholung und Tourismus weiter voran bringen.
Im Rahmen der Bau- und Planungsausschusssitzung am 20.01.2014 wurde der Beschluss gefasst, mit der Erstellung des Klimaschutzkonzeptes die KEN GmbH & Co. KG, Neunkirchen zu beauftragen. Im Juli 2015 wurde das Klimaschutzkonzept für die Gemeinde Schiffweiler nun fertiggestellt und am 22.07.2015 durch den Gemeinderat verabschiedet.
Gefördert wurde die Erstellung des Klimaschutzkonzeptes durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau- und Reaktorsicherheit aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
Das Klimaschutzkonzept dient als Entscheidungsgrundlage zur Umsetzung zukünftiger Klimaschutzmaßnahmen in der Gemeinde Schiffweiler. Konkrete Vorschläge zur Umsetzung sind in dem Maßnahmenkatalog, dem Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit, sowie dem Controlling- Konzept zusammengefasst. Diese beruhen auf der Analyse der Ausgangssituation (Ist-Analyse) und der Ermittlung von Potentialen zur Energieeinsparung bzw. regenerativer Energiegewinnung (Potentialanalyse).
Um die jetzige Ausgangssituation zu ermitteln (Ist-Analyse), erfolgte zunächst die Erstellung einer Energie- und CO2-Bilanz für alle klimaschutzrelevanten Bereiche.
Auf dieser Grundlage erfolgte dann eine sogenannte Potentialanalyse für die Gemeinde Schiffweiler mit Betrachtung der kurz- und mittelfristig technisch und wirtschaftlich umsetzbaren Einsparpotentiale sowie die Möglichkeiten zur Steigerung der Energieeffizienz in den Bereichen kommunale Liegenschaften, Straßenbeleuchtung, private Haushalte, Gewerbe/Handel/Dienstleitungen sowie Verkehr.
Mittels aktiver Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der Konzeptentwicklung sollte eine möglichst große Breitenwirkung erzielt werden, um somit auch eine bessere Ausgangsbasis für die Entwicklung und spätere Umsetzung von Maßnahmen zu erreichen. Beispielsweise wurde eine Informationsveranstaltung speziell für private Haushalte zu technischen und wirtschaftlichen Grundlagen der energetischen Gebäudesanierung durchgeführt.
Durch die zukünftige Umsetzung von Maßnahmen zur Energieeinsparung bzw. effizienter Energienutzung aus dem Klimaschutzkonzept verspricht sich die Gemeinde Schiffweiler, als positiver Nebeneffekt, auch eine Entlastung des kommunalen Haushaltes.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Die Schwerpunkte bzw. wesentlichen Ergebnisse des Klimaschutzkonzeptes der Gemeinde Schiffweiler sind:
Ist-Analyse
- seit 2007 hat die Gemeinde Schiffweiler bereits ca. 3Mio.€ in Klimaschutzmaßnahmen (energetische Gebäudesanierungen) investiert.
- Basisjahr der Datenerhebung ist das Jahr 2013:
- Sowohl beim Stromverbrauch (61%), als auch beim Wärmeverbrauch (87%) stellen die privaten Haushalte die größte Verbrauchergruppe dar
- Energie- und CO2-Bilanz für das Basisjahr 2013: Abschätzung der Energieverbrauchssituation und damit der CO2-Emissionen in Bezug auf das Referenzjahr 1990. Aus der Berechnung der Endbilanz geht hervor, dass die CO2-Emissionen - bezogen auf das Jahr 1990 - um 52.000 t auf 123.000 t im Jahr 2013 zurückgegangen sind (- 29,7 %).
Gesamtenergieverbrauch nach Sektoren (links) und Gesamtenergieverbrauch nach Energieträgern (rechts) für das Jahr 2013, Abbildungen aus dem Programm ECOSPEED Region.
Potentialanalyse
- Ermittlung der Potentiale zur Energieeinsparung, effizienter Energienutzung und regenerativer Energieerzeugung, differenziert nach den verschiedenen Verbrauchssektoren, Darstellung in Form von Szenarien bis 2030 bzw. 2050.
- Entsprechend der Ergebnisse der Ist-Analyse liegen die größten Energieeinsparpotentiale beim Sektor der privaten Haushalte (87.000MWh, Wärme- und Strombereich), gefolgt vom Sektor Verkehr (31.000MWh).
- Der öffentliche Sektor weist nur geringe Einsparpotentiale auf (2.600MWh), die Investition in Klimaschutzmaßnahmen dient der Vorbildfunktion sowie langfristig finanzieller Einsparungen durch Senkung des Energieverbrauchs.
- Ausbaupotential regenerativer Energien (Wärme/Strom): 14.800MWh / 85.900MWh
- Daraus resultiert ein CO2-Minderungspotential von 48.000t.
- Im Strombereich reicht das technische Potential an erneuerbaren Energien aus, um den aktuellen Strombedarf der Gemeinde doppelt abzudecken.
- Bei der Berechnung eines Klimaszenarios wird bis zum Jahr 2030 von einer Deckung des Wärmebedarfs durch regenerative Energieträger von 14,6%, sowie beim Strombedarf von 109,4% ausgegangen, wodurch die CO2-Emmisionen um 46.100t/Jahr sinken würden.
Gesamtes Energieeinsparpotential bis 2050 nach Sektoren (links), Energiegewinnungspotentiale nach verschiedenen erneuerbaren Energieträgern (rechts).
Maßnahmenkatalog
Als Ergebnis der Ist- und Potentialanalyse wurde ein Katalog mit insgesamt 30 unterschiedlichen Maßnahmen entwickelt. Die dabei betrachteten Maßnahmen betreffen die verschiedenen kommunalen Handlungsfelder.
Besonders hervorzuheben sind:
- Die Erstellung eines Teilkonzeptes „Klimaschutz in eigenen Liegenschaften“
- Energetische Sanierung und Heizungsanlagenerneuerung der kommunalen Liegenschaften
- Erweiterung des vorhandenen Internetangebotes zum Thema Klimaschutz
- Austausch der Straßenbeleuchtung durch hocheffiziente LED-Beleuchtung
- Photovoltaiknutzung auf kommunalen Liegenschaften
- Substitution des kommunalen Fuhrparks durch Elektrofahrzeuge
- Festlegung eines Klimaschutzziels – Leitbild
- Fortschreibung des Klimaschutzkonzeptes
Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit
- Für die Erreichung der Ziele der Klimaschutzpolitik der Gemeinde Schiffweiler ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit unerlässlich.
- Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass - gemäß Bestandsanalyse - die privaten Haushalte den größten Energieverbraucher in der Gemeinde Schiffweiler darstellen wird deutlich, wie sinnvoll es ist, die Eigenverantwortlichkeit jedes einzelnen Mitglieds der Gesellschaft zu wecken und bei der Verwirklichung der Ziele einzubinden.
- Weitere Zielgruppen: Wirtschaft, öffentliche Verwaltung, Multiplikatoren, Kritiker
- Bausteine der Öffentlichkeitsarbeit: Homepage, Pressearbeit, Information der Gremien, Beratungsveranstaltungen, Leitbild, Kampagnen
Controllingkonzept
- Das Controlling-System überprüft die Erreichung der angestrebten Klimaschutzziele sowie die Effizienz der geplanten und der durchgeführten Maßnahmen. Das System soll zudem die Weiterentwicklung der Klimaschutzpolitik sichern und die nachhaltige organisatorische Verankerung des Themas in Schiffweiler garantieren.
- Eine regelmäßige Positionsbestimmung soll sicherstellen, dass die eingesetzten finanziellen und personellen Mittel effektiv für das angestrebte Klimaschutzziel der Gemeinde eingesetzt werden.
Unterlagen zum herunterladen
Das Projekt wird gefördert durch:
Projektpartner:
Tools
Potentialrechner - Erneuerbare Energien
Ansprechpartner:
Bauverwaltung
Umweltamt
Tel.: (0 68 21) 6 78 23
Fax: (0 68 21) 6 78 48
umwelt@schiffweiler.de
Kommunales Klimaschutz-Netzwerk
Der Landkreis Neunkirchen, die Kreisstadt Neunkirchen, die Stadt Ottweiler und die Gemeinden Schiffweiler, Eppelborn und Spiesen-Elversberg sowie die lokalen Versorger „Kommunale Energie- und Wasserversorgung AG“ (KEW), „Wasserversorgung Ostsaar GmbH“ (WVO) und der „Gaswerk Illingen Zweckverband“ schließen sich zu einem Klimaschutz-Netzwerk zusammen.
Ziel ist es, durch die Zusammenarbeit der Netzwerkteilnehmer die Planung und Umsetzung von Klimaschutzmaßnahmen gemeinsam voranzutreiben und dabei Synergien zu nutzen. Ein Schwerpunkt liegt darauf, Energieeinsparpotentiale gemeinsam aufzudecken und geeignete Maßnahmen zur Minderung der Energieverbräuche zu initiieren. Die Netzwerkteilnehmer werden darüber hinaus in die Lage versetzt, bei der Überwindung der praktischen Probleme voneinander zur lernen.
Die Themen der Netzwerkarbeit sind breit gefächert und erstrecken sich von der nachhaltigen, energetischen Verbesserung der eigenen Liegenschaften über den Ausbau klimafreundlicher Infrastruktur z.B. zur Mobilität, bis hin zur Einführung eines einheitlichen Energiemanagementsystems.
Begleitet, koordiniert und moderiert wird das Netzwerk durch ARGE SOLAR e.V. als Netzwerkmanager. Daneben werden themenbezogen externe Berater:innen zur fachlichen Begleitung beauftragt.
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von Ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Kommunales Klimaschutz-Netzwerk im Landkreis Neunkirchen gegründet
Landrat Sören Meng, die Bürgermeister bzw. Beigeordneten der teilnehmenden Kommunen sowie die Verantwortlichen von Seiten der Versorgungsbetriebe kamen im Historischen Sitzungssaal des Landkreises Neunkirchen zusammen, um den Gesellschaftsvertrag über die Gründung des Kommunalen Klimaschutz-Netzwerkes im Landkreis Neunkirchen zu unterzeichnen.
Teilnehmer sind neben dem Landkreis Neunkirchen, den Städten Neunkirchen und Ottweiler und den Gemeinden Eppelborn, Schiffweiler und Spiesen-Elversberg auch der Zweckverband Gaswerk Illingen, die Wasserversorgung Ostsaar sowie die Kommunale Energie und Wasserversorgung AG.
Als Netzwerkmanager koordiniert, organisiert und berät die Arge Solar e.V. das kommunale Klimaschutz-Netzwerk im Landkreis Neunkirchen.
Die derzeitige Energiekrise, die hohen Strom- und Gaspreise, gepaart mit der finanziellen Situation vieler Kommunen und dem Bestreben, in den nächsten Jahrzehnten Klimaneutralität zu erreichen, stellt sowohl den Landkreis als auch die einzelnen Kommunen und Versorgungsbetriebe vor große Herausforderungen. Kommunale Liegenschaften, hierzu zählen beispielsweise Schwimmbäder, Turnhallen, Schulen, Hallen, Rathäuser müssen energetisch saniert und energieeffizient betrieben werden. Hierzu bedarf es großer finanzieller Kraftanstrengungen sowie eines hohen Maßes an Fachwissen und Sachverstand.
„Durch diese interkommunale Zusammenarbeit gelingt es uns, Potentiale zu bündeln und Synergieeffekte zu nutzen. Auch können wir kollektiv auf den Erfahrungsschatz Einzelner zurückgreifen und im Verbund stärker agieren. Außerdem werden die Netzwerkteilnehmer durch die Arge Solar e.V. in ihrem Bestreben unterstützt, möglichst hohe Förderquoten für ihre notwendigen Sanierungsmaßnahmen zu erhalten“, stimmen der Landrat und die Bürgermeister überein.
„Das Klimaschutznetzwerk wird mit 70 % durch die Nationale Klimaschutzinitiative des BMWK gefördert. Die Förderung ist auf 3 Jahre ausgelegt. Die kurzen Wege im Landkreis Neunkirchen lassen aber darauf hoffen, dass auch nach der Förderperiode weiterhin eine Zusammenarbeit der Kommunen und Versorgungsbetriebe im Kreis auf dem Gebiet des Klimaschutzes erfolgen wird. Klimaschutz ist eine vielfältige Gemeinschaftsaufgabe, die nur zusammen bewältigt werden kann“, erläutert die neue Klimaschutzmanagerin des Landkreises Neunkirchen, Christina Morlo-Martin.
„Gemeinsam werden wir ein erhebliches energetisches Einsparpotential realisieren. Nur selten sind die Begriffe Umweltschutz, Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit so unzertrennbar miteinander verknüpft. Gleichzeitig nehmen die Kommunen auf diese Weise ihre Vorbildfunktion wahr und gehen mit einem guten Beispiel voran“, so abschließend der Landrat.
Dieses Netzwerk mit dem Titel: „Kommunales Klimaschutz-Netzwerk im Landkreis Neunkirchen“ und dem Förderkennzeichen: 67K18326 wird aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages für einen Zeitraum vom 01.06.2022 bis zum 31.05.2025 über den Projektträger Zukunft-Umwelt-Gesellschaft (ZUG) gGmbH gefördert.
Landrat Sören Meng, die Bürgermeister Dr. Andreas Feld, Patrick Weydmann, Bernd Huf, Holger Schäfer, der Beigeordnete Thomas Hans und die Verantwortlichen der kommunalen Versorgungsbetriebe Thomas Lermen, Marcel Dubois und Thomas Wagner sowie die Vertreter der Arge Solar e.V. Ralph Schmidt und Mathias Jünger nach der Vertragsunterzeichnung vor dem Witwenpalais.
Landrat Sören Meng, die Bürgermeister Dr. Andreas Feld, Patrick Weydmann, Bernd Huf, Holger Schäfer, der Beigeordnete Thomas Hans und die Verantwortlichen der kommunalen Versorgungsbetriebe Thomas Lermen, Marcel Dubois und Thomas Wagner sowie die Vertreter der Arge Solar e.V. Ralph Schmidt und Mathias Jünger bei der Vertragsunterzeichnung
Lärmaktionsplanung Stufe III gemäß § 47a-f BImSchG
Lärm ist ein nicht zu unterschätzendes Umweltproblem unserer heutigen Gesellschaft. Viele Menschen sind täglich während ihrer Arbeits- aber auch während ihrer Freizeit hohen Lärmpegeln ausgesetzt. Eine ständig erhöhte Umgebungslärmbelastung ist nicht nur eine erhebliche Belästigung sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Nicht zuletzt führt sie auch zu einer Wertminderung des Eigentums. Als Hauptlärmquellen gelten der Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) sowie das Gewerbe.
Der Rat der Gemeinde Schiffweiler hat in seiner Sitzung am 19.12.2018 gem. § 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes vom 25.Juni 2005 (BImSchG), den Entwurf der Lärmaktionsplanung Stufe III für das Gemeindegebiet Schiffweiler beschlossen.
Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern zu können.
Innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Schiffweiler sind folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:
- B41(zwischen Anschluss L286 und Gemeindegrenze)
- L295 (Wemmetsweilerstraße zwischen Kreuzung Itzenplitzstraße und Ortsausgang Heiligenwald)
- L292 (Donnersbergstraße- Rathausstraße- Hauptstraße bis Kreuzung Querstraße)
- L286 (Querstraße bis Kreuzung Krämerbergstraße/Kohlwaldstraße)
- L129 (Kreisstraße/Itzenplitzstraße)
Den Lärmaktionsplanes der Stufe III finden Sie auch als pdf-Datei am Ende dieses Artikels.
Weitere Informationen zum Thema „Umgebungslärm" erhalten Sie auch beim zuständigen Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz unter der Internetadresse: http://saarland.de/9046.htm