Über unser Online-Portal können Sie ab sofort Serviceleistungen bequem von zu Hause aus nutzen und unabhängig von den Öffnungszeiten Ihre Angelegenheiten erledigen.

Derzeit beschränkt sich das Angebot auf ausgewählte Leistungen – doch weitere werden folgen. Die Daten der Bürger werden sicher an die Kommune übermittelt und in den Fachanwendungen sofort weiterverarbeitet.

Bitte beachten Sie, dass für einige Dienstleistungen Gebühren anfallen. Diese Gebühren können Sie bequem per Lastschrift bezahlen.

Online Behördengang

Wir versuchen Ihnen rund um die Uhr eine Reihe von Dienstleistungen anzubieten, die Sie interaktiv online durchführen können und sich zumindest teilweise den Gang ins Rathaus ersparen können.

Sie möchten uns eine Nachricht schicken? Nutzen Sie bitte das Formular und wir werden Ihre Anfrage umgehend bearbeiten! Sie können uns auch über die Emailadresse eine Nachricht senden

Sie haben etwas gefunden und wollen das dem Fundbüro der Gemeinde mitteilen?
Nutzen Sie hierzu das Formular zur Anzeige von Fundsachen.

Die Gemeinde Schiffweiler bietet mit dem virtuellen Briefkasten eGo-Mail die Möglichkeit zur sicheren und rechtsverbindlichen elektronischen Kommunikation mit der Gemeindeverwaltung.
Für Verwaltungsverfahren richtet sich die Kommunikation nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Saarlandes ( SVwVfG ). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Die Gemeinde Schiffweiler eröffnet diesen Zugang nach Maßgabe der auf diesen Seiten dargelegten Bedingungen.

Die rechtsverbindliche elektronische Kommunikation mit Eigenbetrieben der Gemeinde Schiffweiler ist auf diesem Wege ausgeschlossen.
 
Die verbindliche elektronische Kommunikation unterliegt unterschiedlichen rechtlichen Anforderungen:
In der Regel dürfen Sie Dokumente "schriftlich oder elektronisch" einreichen. In diesem Falle genügt für die verbindliche elektronische Kommunikation die Übermittlung mittels einfacher E-Mail (oder als Anlage einer einfachen E-Mail).
 
Wenn für einen Antrag oder ein sonstiges Dokument die "Schriftform" vorgeschrieben ist, erfordert die verbindliche elektronische Kommunikation, dass Sie ihr elektronisches Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur nach dem Signaturgesetz versehen.
In allen Fällen können Sie Ihre elektronischen Dokumente über die virtuelle Poststelle eGo-Mail rechtsverbindlich und sicher an die zuständige Landes- oder Kommunalbehörde senden.

Sie haben die Möglichkeit an jede übermittelte Nachricht Dateianhänge (Anlagen) hinzuzufügen. Diese dürfen eine maximale Größe von 4 MB nicht überschreiten.

Da bei der Gemeinde Schiffweiler nicht alle Dateiformate verarbeitet werden können, sind nur folgende gängige Formate zur Übermittlung zugelassen:

  • Textformate: .txt
  • Sonstige: .pdf
  • MS Office-Dateien: .doc, .rtf
  • PDF-Dateien: .pdf
  • XLS-Dateien: .xls

Dateien mit aktiven Inhalten (z.B. Makros) dürfen nicht übermittelt werden.

Die Abgabe von Angeboten nach Vergabeverfahren, z.B. VOB, VOL, auf dem elektronischen Weg wird ausgeschlossen.

Die Angabe einer vollständigen Absenderadresse in der übermittelten Visitenkarte ist zwingend erforderlich. Die Verwendung eines Pseudonyms ist nicht zulässig.bersandte Vorgänge, die diesen Rahmenbedingungen nicht entsprechen, erlangen keine Rechtsverbindlichkeit. Sollten Dokumente fehlen oder nicht lesbar sein, erfolgt eine entsprechende Rückmeldung der Behörde.
 
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bescheid bzw. die Rückmeldung der Behörde derzeit noch per Briefpost erfolgt.

  • Betriebssystem: Windows 2000, Windows XP, Linux Red Heat oder SuSE
  • JAVATM Runtime Enviroment ab Version 6 Update 17. Die Installation der Version 6 Update 17 wird empfohlen und steht Ihnen hier  (Downloadseite der Firma Sun Microsystems ) zum Herunterladen zur Verfügung. Dies ist ein einmaliger Vorgang, Datenmenge ca. 15 MB.
  • Digitale Signaturkarte mit qualifizierter Signatur und Kartenlesegerät: Welche Signaturkarten und Lesegeräte unterstützt werden, können Sie hier nachlesen.
  • Software Govello (eGo-Mail) der Firma Bremen online Service GmbH: Diese wird beim erstmaligen Herunterladen des virtuellen Briefkastens automatisch installiert. Auftretende Sicherheitswarnungen sollten Sie mit Starten / Installieren beantworten, da sonst eGo-Mail nicht genutzt werden kann. Der erstmalige Vorgang kann aufgrund der großen Datenmenge je nach Internetverbindung einige Zeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie hierfür Verständnis. Nach einmaligem Herunterladen steht Ihnen unser virtueller Briefkasten jederzeit zur Verfügung.

Wünschen Sie sich nicht auch manchmal, alle Dienstleistungen und Auskünfte, die Sie in einer Lebenslage benötigen, auf einen "Klick" im Internet zu finden? Um Ihnen die Orientierung im "Behörden-Dschungel" zu erleichtern, wurden die "Bürgerdienste Saar" erstellt.

Bürgerdienste Saar bildet ein vernetztes Internetangebot der Behördenleistungen im Saarland.

Sie haben die Möglichkeit Ihr Gewerbe auf elektronischem Weg an-, ab und umzumelden. Bitte nutzen Sie dazu die unten stehenden Servicelinks zum Angebot des ego-Saar.

Der Haushaltsplan ist die verbindliche Grundlage für die Haushaltswirtschaft der Gemeinde.
Im Rahmen seiner Budgethoheit entscheidet der Gemeinderat jährlich über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan der Gemeinde Schiffweiler.

Die rechtliche Wirkung des Haushaltsplans besteht darin, dass der Gemeinderat die Verwaltung zur Leistung von Aufwendungen und Auszahlungen bzw. zum Eingehen von Verpflichtungen ermächtigt, hinsichtlich der Erträge und Einzahlungen ergibt sich eine Verpflichtung, diese vollständig und rechtzeitig einzuziehen.

Hier gehts zum Interaktiven Haushalt (Links öffnen sich in neuem Fenster).

Gemäß § 99 KSVG hat die Gemeinde zum Schluss jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Mit dem Jahresabschluss wird Rechenschaft über die tatsächliche Aufgabenerledigung, die Einhaltung des Haushaltsplan und die wirtschaftliche Entwicklung der Gemeinde gelegt.

Die gemeindliche Haushaltswirtschaft  ist für den Normalbürger oft ein Buch mit sieben Siegeln. Hinzu kommt dass der jährliche Haushaltsplan (mit fast 300 Seiten) sowie auch der jährliche Jahresabschluss (mit fast 250 Seiten) sehr umfangreiche Werke sind.

Um hier ein mehr an Transparenz und Bürgernähe zu bieten, wird der jeweilige  Jahresabschluss neben der Original-PDf Ausgabe nun auch über den beigefügten Link als interaktive Jahresrechnung freigeschaltet:

Hier gehts zur interaktiven Ergebnisrechnung.

Nutzen Sie unser Ambiente im Rathaus Schiffweiler für Ihre Hochzeit und geben Sie sich ganz klassisch in den Räumen des Trauzimmers das JA-Wort! Unser gemütlich eingerichtetes Trauzimmer bietet Platz für bis zu 20 Hochzeitsgäste.

Haben Sie eine große Hochzeitsgesellschaft und wollen Sie an einem historischen Ort den Bund fürs Leben schließen? Für diese Gelegenheit hat die Gemeinde Schiffweiler im ehemaligen Zechengebäude der Grube Reden einen Trau(m)ort geschaffen. Bis zum Jahr 1996 diente das jetzige Trauzimmer als Steigerbüro. Heute bietet es eine außergewöhnliche Kulisse für einen unvergesslichen Hochzeitstag, den Sie mit bis zu 100 Gästen feiern können.

Darüber hinaus bietet die Gemeindeverwaltung auch ihren Sitzungssaal für Trauungen an. Der kleine Sitzungssaal bietet Platz für bis zu 40 Hochzeitgäste.

Nähere Informationen zu Eheschließungen erhalten Sie beim Standesamt der Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit kam es zu einer  Zusammenlegung der Standesämter von Schiffweiler, Merchweiler, Eppelborn und Illingen.

Auskünfte zu Eheschließungen, Beurkundung von Sterbefällen, Urkunden usw. erhalten Sie beim Standesamt Merchweiler.

Rathaus Wemmetsweiler,

Trauzimmer Grube Reden Rathausstraße 1,

Tel.: 06825/955-215 oder -216 oder -217

Mailadresse:

Öffnungszeiten:

Montag bis Mittwoch 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr

Donnerstag 08.30 – 12.00 Uhr

Freitag 08.30 – 12.00 Uhr und 14.00 Uhr – 15.30 Uhr