Vereine können Zuschüsse beantragen

Ob Musik, Kultur, Jugendarbeit, Heimatpflege oder Sport - die Vereine mit ihrem Engagement sorgen für einen wichtigen Beitrag im öffentlichen Leben der Gemeinde Schiffweiler. Dies zu unterstützen, ist dem Gemeinderat der Gemeinde Schiffweiler ein wichtiges Anliegen. Zu diesem Zweck wurden Gelder als freiwillige Leistungen im Haushalt eingestellt. Auch in diesem Jahr sollen die Vereine in ihrer Arbeit mit einem Zuschuss unterstützt werden.

Anträge stellen können alle eingetragenen Vereine oder gemeinnützigen Institutionen. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Vereine erhalten für verschiedene Maßnahmen in der Jugendarbeit, der Brauchtumspflege oder im Soziokulturellen Bereich einen Zuschuss. Gefördert werden im Wesentlichen Investitionen und Veranstaltungen. Förderungswürdig sind beispielsweise die Veranstaltungen des Vereins oder die Unterhaltung von vereinseigenen Anlagen. Die Zuschussanträge müssen von den gesetzlichen Vertretern des jeweiligen Vereins unterschrieben sein. Der Hauptausschuss der Gemeinde wird über die Verteilung der Zuschüsse entscheiden.

Vereine, die einen Zuschuss erhalten möchten, können zum 17. November 2023 bei der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler einen Antrag stellen. Das Antragsformular ist im Rathaus an der Bürgerinformation oder als Download unter www.schiffweiler.de / Politik und Verwaltung/Satzungen und Formulare/Zuschussantrag erhältlich. Später eingehende Anträge bleiben unberücksichtigt.