Informationen anl. der Europa- und Kommunalwahlen am 09. Juni 2024

Am 09. Juni 2024 finden die Europa- und Kommunalwahlen statt.

Gemäß § 50 Abs. 1 des Bundesmeldegesetzes (BMG) darf die Meldebehörde Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über die in § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG bezeichneten Daten (Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad und Anschrift) von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen, soweit für deren Zusammensetzung das Lebensalter

(z. B. Jungwähler) bestimmend ist und die Wahlberechtigten dieser Auskunftserteilung nicht widersprochen haben. Die Geburtsdaten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden. Die Person oder Stelle, der die Daten übermittelt werden, darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten.

Gemäß § 50 Abs. 5 BMG hat die betroffene Person das Recht, der Übermittlung ihrer Daten zu widersprechen.

Aus diesem Grund werden die Wahlberechtigen der Gemeinde Schiffweiler hiermit auf ihre Widerspruchsrechte hingewiesen.

Widersprüche sind schriftlich oder zur Niederschrift zu richten an den Bürgermeister der Gemeinde Schiffweiler,  Bürgerbüro, Rathausstraße 11, 66578 Schiffweiler.

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