Gemäß § 5b Abs. 1 Nr. 2 der Verordnung zur Änderung infektionsrechtlicher Verordnungen zur Bekämpfung der Coronapandemie vom 1. Mai 2021 können Personen einen Nachweis über eine bereits erfolgte Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus erhalten.
Die zugrunde liegende Testung durch eine Labordiagnostik mittels Nukleinsäurenachweis (PCR, PoC-PCR oder weitere Methoden der Nukleinsäureamplifkationstechnik) muss mindestens 28 Tage sowie maximal 6 Monate zurückliegen.
Das Gesundheitsamt Neunkirchen stellt auf Anfrage eine entsprechende schriftliche Bescheinigung aus. Bitte senden Sie hierfür eine Mail mit Ihren persönlichen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) an gesundheitsamt@landkreis-neunkirchen.de. Die Bearbeitung Ihrer Anfrage übernehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Gesundheitsamts.
Das Ordnungsamt der Gemeinde Schiffweiler stellt keine Bescheinigungen über SARS-CoV-2-Infektionen aus.
Wir bitten hierbei um Ihr Verständnis.