Berufung von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten

Berufung von ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten für die Ortsteile Heiligenwald, Landsweiler-Reden und Schiffweiler

Das Saarländische Naturschutzgesetz (SNG) sieht in Paragraf 38 vor, dass die Städte und Gemeinden örtliche Naturschutzbeauftragte als Ansprechpartner für alle Naturschutzfragen im jeweiligen Stadt- bzw. Ortsteil berufen und betreuen.

Die örtlichen Naturschutzbeauftragten sollen regelmäßig als naturschutzfachliche Sachverständige herangezogen werden; zum Beispiel beurteilen sie lokale Planungen, beraten die Mitbürger in naturschutzfachlichen Anliegen, informieren über naturschutzrechtliche Gegebenheiten oder sie gehen Naturschutzprojekte in ihrer Gemeinde an.

Als Vermittler zwischen Behörde und Bürger sowie als Ansprechpartner für Fachfragen innerhalb der Gemeinde sollen die örtlichen Naturschutzbeauftragten über Wissen und Gespür für Natur und Umweltschutz im kommunalen Bereich verfügen und entsprechend einsatzbereit sein. Besondere berufliche Voraussetzungen werden für die Ausübung des Ehrenamtes nicht verlangt.

Die Vorbildung durch Herkunft aus einer der „grünen“ Berufsgruppen mit Bezug zu Natur und Landschaft ist von Vorteil.

Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Die ehrenamtlich tätigen Personen erhalten von der berufenden Gemeinde einen Kostenersatz in Höhe von 246 Euro/Jahr und für Biotop-Pflegearbeiten im Gelände (vorherige Abstimmung mit der hauptamtlichen Naturwacht ist erforderlich) zusätzlich bis zu 2 Euro/Stunde. Das Ministerium für Umwelt erstattet den Städten und Gemeinden diese Kosten.

In der Gemeinde Schiffweiler sind die Positionen der ehrenamtlichen Naturschutzbeauftragten für die Ortsteile Heiligenwald, Landsweiler-Reden und Schiffweiler wieder zu besetzen.

Interessenten für dieses Ehrenamt können sich schriftlich bei der Gemeinde Schiffweiler, Rathausstraße 7-11, 66578 Schiffweiler bewerben. Bewerbungen können bis zum 21.08.2020 abgegeben werden.