Lärmaktionsplanung Stufe IV gemäß § 47a-f BImSchG

Lärm ist ein nicht zu unterschätzendes Umweltproblem unserer heutigen Gesellschaft. Viele Menschen sind täglich während ihrer Arbeits- aber auch während ihrer Freizeit hohen Lärmpegeln ausgesetzt. Eine ständig erhöhte Umgebungslärmbelastung ist nicht nur eine erhebliche Belästigung sondern hat auch Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen. Nicht zuletzt führt sie auch zu einer Wertminderung des Eigentums. Als Hauptlärmquellen gelten der Verkehr (Straßen-, Schienen- und Luftverkehr) sowie das Gewerbe.

Der Rat der Gemeinde Schiffweiler hat in seiner Sitzung am 29.01.2025 gem. § 47a-f des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) die finale Fassung der Lärmaktionsplanung Stufe IV für das Gemeindegebiet Schiffweiler beschlossen.

Ziel der Lärmaktionsplanung ist es, ein gemeinsames Konzept festzulegen, um vorzugsweise schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigungen, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern. Dazu soll in einem ersten Schritt die Belastung durch Umgebungslärm anhand von Lärmkarten und Betroffenheitsanalysen ermittelt und die Öffentlichkeit über das Ausmaß informiert werden. In einem zweiten Schritt sind auf der Grundlage der Lärmkarten konkrete Maßnahmen auszuarbeiten, um die Lärmbelastung verringern zu können.

Die interessierte Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der öffentlichen Auslegung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren und zur Planung äußern.

Innerhalb des Gemeindegebietes der Gemeinde Schiffweiler sind folgende Hauptverkehrsstraßen betroffen:

  • B41(zwischen Anschluss L286 und Gemeindegrenze)
  • L129 (Kreisstraße/Itzenplitzstraße)