SaarForst – Parken vor Schranken an Waldeingängen verboten

Der SaarForst Landesbetrieb weist darauf hin, dass das Parken vor Schranken an den Waldeingängen nicht erlaubt ist. Das Problem von parkenden Autos, die die Waldzufahrten behindern, wird zunehmend an verschiedenen Stellen beobachtet. Besonders gravierend ist dieser Zustand gegenüber dem Wanderparkplatz am Nusskopf an der Halde Reden.

Die Zuwegung muss durchgängig für den Forst- und Jagdbetrieb freigehalten werden. Ebenso ist eine freie Zufahrt für Rettungsfahrzeuge unerlässlich. Sollte sich ein Notfall innerhalb des Waldes ereignen – sei es bei Radfahrern, Spaziergängern oder Waldarbeitern – muss ein Rettungswagen stets freien Zugang zum Wald haben.

Der SaarForst wird insbesondere am Wanderparkplatz am Nusskopf mit Hinweisschildern und Markierungen noch einmal darauf hinweisen, dass das Parken dort untersagt ist. Dies wird vonseiten des SaarForsts auch vermehrt kontrolliert und zur Anzeige gebracht. Bei Zuwiderhandlungen können Bußgelder in Höhe von 50 Euro fällig sein.