Notbetreuung in Kitas und Schulen

Kitas und Schulen wegen Covid-19 geschlossen. Eine Notbetreuung wird eingerichtet - Anbei der Antrag.

Aufgrund der Anordnung der saarländischen Landesregierung vom 20. April 2020 ist die Gemeinde Schiffweiler verpflichtet weiterhin die beiden kommunalen Kindertagesstätten in Landsweiler-Reden und Stennweiler sowie die Grundschulen vorläufig auf unbestimmte Zeit zu schließen.  

Eine Notbetreuung wird derzeit eingerichtet, kommt aber nur für ganz wenige Kinder in Betracht. Notbetreuung können Eltern beantragen, die in einem „systemkritischen Beruf“ arbeiten und deren berufliche Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Infrastruktur dringend erforderlich ist (z.B. Mitarbeiter in medizinischen Berufen, in der Altenpflege, in „Blaulichtberufen“ wie z.B. Justiz, Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehren) sowie berufstätige Alleinerziehende und andere, wenn keine anderweitige Betreuung möglich ist.

Innerhalb von drei Tagen müssen Erziehungsberechtigte einen entsprechenden Nachweis des Arbeitgebers vorlegen.

Die Notbetreuung ist bei der Gemeinde Schiffweiler schriftlich zu beantragen, ein Rechtsanspruch besteht nicht. Der Antrag ist schnellstmöglichst bei der zuständigen Einrichtungsleitung abzugeben.