Neue Corona-Maßnahmen im Saarland (ab dem 25. Januar 2021)

Folgende Regelungen gelten ab dem 25. Januar 2021 landesweit:

  • Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken (OP-Masken oder Masken der Standards KN 95, N 95 oder FFP2) in öffentlichen Verkehrsmitteln, Geschäften, Märkten, Messen, Krankenhäusern, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, in Arzt-, Psychotherapeuten-, Kinder- und Jugendpsychotherapeuten- sowie Zahnartpraxen, für ambulante Pflegedienste und während Gottesdiensten – ab Vollendung des 6. Lebensjahres. Die Nutzung dieser Masken wird auch für alle Situationen angeraten, in denen ein enger oder längerer Kontakt zu anderen, insbesondere in geschlossenen Räumen, unvermeidbar ist. In Alten- und Pflegeheimen gilt beim Kontakt mit den Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht.
  • Private Treffen sind auch weiterhin nur mit einer weiteren haushaltsfremden Person erlaubt (sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien). Die Betreuung von Kindern unter 14 Jahren ist in einer festen Betreuungsgemeinschaft (z. B. familiär oder nachbarschaftlich organisiert) aus höchstens zwei Hausständen zulässig.
  • Die Präsenzpflicht an den Schulen bleibt mit Ausnahme der Abschlussklassen bis zum 14. Februar ausgesetzt. Eine Betreuung bleibt sowohl in Kitas als auch für Schülerinnen und Schüler bis zur 6. Jahrgangsstufe sowie für Förderschüler sichergestellt. Wir appellieren aber weiterhin an die Eltern, ihre Kinder möglichst nicht in die Kita oder in die Schule zu schicken, sondern zuhause zu betreuen, um Kontakte zu reduzieren.

Weiterhin gilt:

Abstand halten, Hygieneregeln beachten und Alltagsmakse tragen.

Weitere Informationen finden Sie hier unserer Corona-Newsseite (hier) oder unter www.corona.saarland.de.