Neue Allgemeinverfügung – Landkreis Neunkirchen als Risikogebiet ausgewiesen!

Der Landkreis Neunkirchen hat am Dienstag den kritischen Wert von 50 Corona-Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen überschritten

Am Dienstag sind 49 neue Fälle gemeldet worden. Damit ist der Inzidenzwert mit 65,6 auf über 50 gestiegen. „Durch die große Anzahl an Neuinfektionen erfolgte ein sprunghafter Anstieg der Inzidenzzahl von gestern 31,3 auf 65,6 heute. Jetzt gilt es umso mehr die Hygieneregeln und Abstandsregeln einzuhalten. Es geht um die Erhaltung unserer Gesundheit. Die Situation hat sich verschärft – passen Sie auf sich und Ihre Mitmenschen auf“, appelliert  Landrat Sören Meng. 

Die Ausweisung als Risikogebiet zieht folgende Maßnahmen mit sich, die der Landkreis Neunkirchen in einer Allgemeinverfügung festgehalten hat:                                  

  • Privatveranstaltungen in geschlossenen, öffentlichen Räumen sind nur noch mit  bis zu 25 Personen, in privaten Räumen nur mit bis zu zehn Personen unter Beachtung der Schutzmaßnahmen zulässig.

  • Öffentliche Veranstaltungen, etwa Sportveranstaltungen, sind davon weiterhin nicht betroffen.

  • Gaststätten, insbesondere Restaurants, Kneipen, Schank- und Speisewirtschaften, Bars, Kantinen, Hotelrestaurants und -bars, Eisdielen und Eiscafés ist es an jedem Wochentag untersagt, in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke auszuschenken oder zum Außerhaus-Verzehr abzugeben. Verkaufsstätten und ähnlichen Einrichtungen, insbesondere Tankstellen, Kiosken, Einzelhandelsgeschäften und Supermärkten ist es untersagt, an jedem Wochentag in der Zeit zwischen 0:00 Uhr und 06:00 Uhr alkoholhaltige Getränke abzugeben.

Die Einstufung als Risikogebiet hat für Personen, die aus beruflichen, medizinischen oder familiären Gründen in den Landkreis Neunkirchen kommen, keine Auswirkungen. Einwohner des Landkreises Neunkirchen, die in den kommenden Tagen in Urlaub fahren, haben die jeweils geltenden Bestimmungen in den Urlaubsorten sind zu beachten. Für Personen, die im Landkreis Neunkirchen Urlaub machen, gelten keinen besonderen Regelungen. Bei der Rückreise sind die geltenden Bestimmungen in der Heimatregion zu beachten.

Der Landkreis bleibt Risikogebiet, bis der Wert fünf Tage in Folge unterschritten wird. Im Laufe der kommenden Woche soll die neue Rechtsverordnung des Landes in Kraft treten, die die Regeln anpasst und für regionale Risikogebiete klare Regelungen trifft.

Die heute bekanntgegebene und ab morgen gültige Allgemeinverfügung des Landkreises Neunkirchen wird dann durch eine Rechtsverordnung des Landes ersetzt. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landkreises eingesehen werden: www.lknk.de.

Die neue Allgemeinverfügung gilt vorerst bis längstens 25. Oktober 2020.