Covid-19: Regelungen für Trauerfeiern

Um die Sicherheit der Bevölkerung vor möglichen Ansteckungen mit dem Coronavirus zu verbessern, steht in der neuen Verordnung vom 30.03.2020 unter § 3 folgendes:

Bestattungen finden nur im engsten Familienkreis statt. Zu diesem Personenkreis gehören die Partner einer Lebensgemeinschaft, die Kinder, die Eltern sowie die Geschwister der oder des Verstorbenen. Unter allen an einer Bestattung teilnehmenden Personen ist, wo möglich, ein Mindestabstand nach Maßgabe § 1 (Verodnung zur Corona-Pandemie) einzuhalten. Ausnahmegenehmigungen können von der Ortspolizeibehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicherSicht vertretbar ist.