Aufhebung und Einebnung von Reihen- und Urnengrabstätten 2021

Aufhebung und Einebnung von Reihengrabstätten und Urnengrabstätten auf den Gemeindefriedhöfen in den Gemeindebezirken Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler

Gemäß den §§ 11 Abs. 1, 14 Abs. 4 und 27 Abs. 2 der Friedhofsatzung der Gemeinde Schiffweiler vom 01.04.2016 in der zurzeit geltenden Fassung werden auf den Friedhöfen der Gemeindebezirke Heiligenwald, Landsweiler-Reden, Schiffweiler und Stennweiler aufgrund Zeitablauf der Ruhefristen folgende Grabstätten zur Einebnung aufgerufen:

Reihengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 1995

Kindergräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2005

Urnengräber
Belegungszeitraum bis einschließlich 2005

Die Angehörigen werden gebeten, die auf den Gräbern befindlichen Grabsteine, Kreuze sowie Einfassungen, Abdeckungen usw. bis zum 31. Januar 2021 zu entfernen, andernfalls erfolgt die Beseitigung der Grabanlagen durch die Gemeinde Schiffweiler. Die Grabanlagen gehen ab dem gleichen Zeitpunkt in das Eigentum der Gemeinde Schiffweiler über.

Abschließend sei noch einmal erwähnt, dass es sich hier bei den aufgerufenen Grabstätten nur um Reihen-, Kinder- und Urnengräber handelt. Familiengrabstätten werden gesondert aufgerufen.

Schiffweiler im Oktober 2020
Der Bürgermeister
Markus Fuchs